Verwaltungsgerichtshof 94/03/0268

94/03/0268Verwaltungsgerichtshof21.12.1994

Regest

Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Zurechnung von Organhandlungen Sachverhalt Verfahrensmängel Umfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0268

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.1994

Spruch

Gemäß § 67 VwGG wird festgestellt, daß der Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 3. Dezember 1992, Zl. VwSen-420022/15/Gf/Hm, rechtswidrig war.

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