Verwaltungsgerichtshof 94/03/0245

94/03/0245Verwaltungsgerichtshof08.11.1995

Regest

freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0245

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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