Verwaltungsgerichtshof 94/03/0240

94/03/0240Verwaltungsgerichtshof25.01.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0240

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.