Verwaltungsgerichtshof 94/03/0223

94/03/0223Verwaltungsgerichtshof25.01.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0223

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.01.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang jeweils des zweiten Satzes der Spruchpunkte I. und II. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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