Verwaltungsgerichtshof 94/03/0200

94/03/0200Verwaltungsgerichtshof08.11.1995

Regest

Jagdschaden Wildschaden Schadensverhütung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0200

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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