Verwaltungsgerichtshof 94/03/0199

94/03/0199Verwaltungsgerichtshof30.11.1994

Regest

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung freies Übereinkommen Pachtschilling Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Genossenschaftsjagd Gemeindejagd Gemeinschaftsjagd Ausübung und Nutzung öffentliche Versteigerung Pachtschilling

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0199

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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