Verwaltungsgerichtshof 94/03/0181

94/03/0181Verwaltungsgerichtshof21.09.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0181

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1994

Spruch

I. den Beschluß gefaßt:

Gemäß § 46 VwGG wird dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stattgegeben;

II. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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