Verwaltungsgerichtshof 94/03/0146

94/03/0146Verwaltungsgerichtshof29.11.1995

Regest

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Beweismittel Sachverständigengutachten Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Ergänzung Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Notweg

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0146

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von 12.770 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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