Verwaltungsgerichtshof 94/03/0127

94/03/0127Verwaltungsgerichtshof30.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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