Verwaltungsgerichtshof 94/03/0093

94/03/0093Verwaltungsgerichtshof30.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0093

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Jeder der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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