Verwaltungsgerichtshof 94/03/0092

94/03/0092Verwaltungsgerichtshof21.09.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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