Verwaltungsgerichtshof 94/03/0090

94/03/0090Verwaltungsgerichtshof18.05.1994

Regest

Tatbild Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Alkoholbeeinträchtigung unter 0,8 %o Alkoholbeeinträchtigung Bewußtseinsstörung Alkoholbeeinträchtigung Sturztrunk Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Nachtrunk Lenken oder Inbetriebnehmen eines Kraftfahrzeuges

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0090

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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