Verwaltungsgerichtshof 94/03/0066

94/03/0066Verwaltungsgerichtshof08.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von 9.765 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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