Verwaltungsgerichtshof 94/03/0061

94/03/0061Verwaltungsgerichtshof21.09.1994

Regest

Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0061

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.09.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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