Verwaltungsgerichtshof 94/03/0058

94/03/0058Verwaltungsgerichtshof15.06.1994

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0058

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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