Verwaltungsgerichtshof 94/03/0055

94/03/0055Verwaltungsgerichtshof12.07.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0055

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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