Verwaltungsgerichtshof 94/03/0039

94/03/0039Verwaltungsgerichtshof15.06.1994

Regest

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0039

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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