Verwaltungsgerichtshof 94/03/0007

94/03/0007Verwaltungsgerichtshof02.03.1994

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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