Verwaltungsgerichtshof 94/03/0001

94/03/0001Verwaltungsgerichtshof16.03.1994

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Alkotest Zeitpunkt Ort

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1994

Spruch

I. den Beschluß gefaßt:

Soweit sich die Beschwerde gegen den Bescheid des Einzelmitgliedes des unabhängigen Verwaltungssenates betreffend die Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 richtet, wird ihre Behandlung gemäß § 33a VwGG abgelehnt.

II. zu Recht erkannt:

Soweit sich die Beschwerde gegen den Bescheid der Kammer des unabhängigen Verwaltungssenates betreffend die Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 richtet, wird sie als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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