Verwaltungsgerichtshof 94/02/0511

94/02/0511Verwaltungsgerichtshof07.04.1995

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Alkotest Verweigerung Alkotest Wahlrecht Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Sachverständiger Entfall der Beiziehung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Verfahrensrecht Beweismittel Verfahrensrecht Schock

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/02/0511

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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