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94/02/0486•Verwaltungsgerichtshof 94/02/0486
94/02/0486Verwaltungsgerichtshof24.02.1995
Beweismittel Zeugenbeweis Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz
Der angefochtene Bescheid wird insoweit wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, als mit ihm die Spruchpunkte 1 und 3 des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 3. Jänner 1992 bestätigt und dem Beschwerdeführer ein Beitrag zu den Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt wird; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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