Verwaltungsgerichtshof 94/02/0470

94/02/0470Verwaltungsgerichtshof07.04.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/02/0470

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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