Verwaltungsgerichtshof 94/02/0379

94/02/0379Verwaltungsgerichtshof25.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/02/0379

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Zuspruches von Aufwandersatz wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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