Verwaltungsgerichtshof 94/02/0310

94/02/0310Verwaltungsgerichtshof12.08.1994

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Spruch der Berufungsbehörde Ergänzungen des Spruches der ersten Instanz Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Abstellen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/02/0310

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.08.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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