Verwaltungsgerichtshof 94/02/0296

94/02/0296Verwaltungsgerichtshof25.11.1994

Regest

Verbesserungsauftrag Ausschluß Berufungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/02/0296

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.333,32 und der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 4.166,67 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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