Verwaltungsgerichtshof 94/02/0258

94/02/0258Verwaltungsgerichtshof23.09.1994

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/02/0258

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.1994

Spruch

I. den Beschluß gefaßt:

Soweit sich die Beschwerde gegen den Bescheid, betreffend Übertretung des § 5 Abs. 1 der Bauarbeiterschutzverordnung, richtet, wird ihre Behandlung abgelehnt.

II. zu Recht erkannt:

Soweit sich die Beschwerde gegen den Bescheid, betreffend Übertretung des § 16 Abs. 4 der Bauarbeiterschutzverordnung, richtet, wird sie als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.282,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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