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94/02/0258•Verwaltungsgerichtshof 94/02/0258
94/02/0258Verwaltungsgerichtshof23.09.1994
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz
I. den Beschluß gefaßt:
Soweit sich die Beschwerde gegen den Bescheid, betreffend Übertretung des § 5 Abs. 1 der Bauarbeiterschutzverordnung, richtet, wird ihre Behandlung abgelehnt.
II. zu Recht erkannt:
Soweit sich die Beschwerde gegen den Bescheid, betreffend Übertretung des § 16 Abs. 4 der Bauarbeiterschutzverordnung, richtet, wird sie als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.282,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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