Verwaltungsgerichtshof 94/02/0242

94/02/0242Verwaltungsgerichtshof12.08.1994

Regest

Alkotest Straßenaufsichtsorgan Alkotest Verweigerung Alkotest Wahlrecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/02/0242

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.08.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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