Verwaltungsgerichtshof 94/02/0201

94/02/0201Verwaltungsgerichtshof27.01.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/02/0201

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von (insgesamt) S 9.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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