Verwaltungsgerichtshof 94/02/0199

94/02/0199Verwaltungsgerichtshof24.02.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/02/0199

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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