Verwaltungsgerichtshof 94/02/0185

94/02/0185Verwaltungsgerichtshof12.08.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/02/0185

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.08.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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