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94/02/0040•Verwaltungsgerichtshof 94/02/0040
94/02/0040Verwaltungsgerichtshof20.05.1994
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mehrfache Beschwerdeführung Abtretung vomVfGH
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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