Verwaltungsgerichtshof 94/02/0031

94/02/0031Verwaltungsgerichtshof18.12.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/02/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

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