Verwaltungsgerichtshof 94/02/0021

94/02/0021Verwaltungsgerichtshof24.06.1994

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) örtliche Zuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/02/0021

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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