Verwaltungsgerichtshof 94/02/0006

94/02/0006Verwaltungsgerichtshof20.05.1994

Regest

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/02/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.1994

Spruch

I. den Beschluß gefaßt:

Die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid vom 20. Oktober 1993 wird abgelehnt.

II. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde gegen den Bescheid vom 27. Oktober 1993 wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von insgesamt S 2.782,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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