Verwaltungsgerichtshof 94/01/0787

94/01/0787Verwaltungsgerichtshof06.09.1995

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Umsiedlungsvertrag Alto Adige

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/01/0787

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.09.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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