Verwaltungsgerichtshof 94/01/0746

94/01/0746Verwaltungsgerichtshof18.01.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/01/0746

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.01.1995
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1995:1994010746.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.