Verwaltungsgerichtshof 94/01/0732

94/01/0732Verwaltungsgerichtshof08.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/01/0732

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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