Verwaltungsgerichtshof 94/01/0726

94/01/0726Verwaltungsgerichtshof05.04.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/01/0726

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.04.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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