Verwaltungsgerichtshof 94/01/0693

94/01/0693Verwaltungsgerichtshof08.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/01/0693

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.11.1995

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den beschwerdeführenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von je S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der Zweitbeschwerdeführerin wird zurückgewiesen.

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