Verwaltungsgerichtshof 94/01/0691

94/01/0691Verwaltungsgerichtshof22.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/01/0691

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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