Verwaltungsgerichtshof 94/01/0630

94/01/0630Verwaltungsgerichtshof16.11.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/01/0630

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.1994

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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