Verwaltungsgerichtshof 94/01/0617

94/01/0617Verwaltungsgerichtshof05.04.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/01/0617

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.04.1995

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- und der Zweitbeschwerdeführerin in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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