Verwaltungsgerichtshof 94/01/0456

94/01/0456Verwaltungsgerichtshof05.04.1995

Regest

Besondere Rechtsgebiete Diverses Parteibegriff Tätigkeit der Behörde Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/01/0456

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.04.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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