Verwaltungsgerichtshof 94/01/0439

94/01/0439Verwaltungsgerichtshof15.03.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/01/0439

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren hinsichtlich der Barauslagen wird abgewiesen.

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