Verwaltungsgerichtshof 94/01/0388

94/01/0388Verwaltungsgerichtshof22.02.1995

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/01/0388

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1995

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.096,-- und der Zweitbeschwerdeführerin in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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