Verwaltungsgerichtshof 94/01/0350

94/01/0350Verwaltungsgerichtshof15.03.1995

Regest

Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Besondere Rechtsgebiete Diverses Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Parteibegriff Tätigkeit der Behörde Parteiengehör Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/01/0350

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.1995

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.