Verwaltungsgerichtshof 94/01/0170

94/01/0170Verwaltungsgerichtshof20.05.1994

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Justizwesen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/01/0170

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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