Verwaltungsgerichtshof 94/01/0152

94/01/0152Verwaltungsgerichtshof22.06.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/01/0152

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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