Verwaltungsgerichtshof 94/01/0020

94/01/0020Verwaltungsgerichtshof27.04.1994

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Gerichtliche oder schiedsgerichtliche Entscheidungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Wirtschaftschaftsverwaltung privatrechtliche Erklärungen Verletzung der Entscheidungspflicht Nichtbehördliche Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 94/01/0020

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.1994

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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