Verwaltungsgerichtshof 93/18/0587

93/18/0587Verwaltungsgerichtshof27.01.1994

Regest

Allgemein Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von BescheidenRechtskraft Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Verhältnis zu anderen Normen und Materien

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0587

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.1994
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1994:1993180587.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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